Sehr geehrte Bundesrepublik,
I.
als ich vierzehn war, brachte man mich in eine geschlossene Psychiatrie, nachdem ein Mann mich entführt, vergewaltigt und mir eine geladene Pistole an den Kopf gehalten hatte. Jahre später, während des Studiums, arbeitete ich selbst auf einer geschlossenen Station. Dort lernte ich, Realitätsverlust von Realität zu unterscheiden. Es gab Kriterien im DSM und ICD. Wer sie erfüllte, blieb. Der Rest ging.
Ich kenne die Psychiatrie von beiden Seiten, als Patient und als Mitarbeiter. Ich erkenne, wer in eine geschlossene Unterbringung gehört hätte und sie nicht bekommen hat. Akute Eigen- oder Fremdgefährdung, fehlende Realitätsorientierung, Impulskontrollverlust. Was vor zehn Jahren in jedem Aufnahmeprotokoll Grund zur Unterbringung war, ist heute Stadtgeräusch. Heute brüllt es mich aus Autofenstern an, schlägt es nachts an meine Fensterscheibe, schleudert es im Sommer Böller von Balkonen. Krankheit wäre ein Grund für Einweisung. Berlin macht daraus einen Grund für Straffreiheit.
Im Frühjahr letzten Jahres überquerte ich auf dem Weg zum Einkaufen einen Zebrastreifen in der Sophie-Charlotten-Straße, Ecke Seelingstraße. Ein Auto beschleunigte, ich sprang und es verfehlte mich. Der Fahrer ist nie identifiziert worden.
In Supermärkten pöbelt Personal Kunden an. Beschwerden beantworten Sachbearbeiter mit Textbausteinen, dreimal wortgleich. In Behörden sitzen Beamte, die selbst eingewiesen werden müssten, wenn jemand die Kriterien anwenden würde. In Krankenhäusern arbeiten Ärzte, die den hippokratischen Eid für eine Empfehlung halten. Die Grenze zwischen Kontrolleuren und Kontrollierten ist aufgelöst. Das System hat seine eigene Klientel eingestellt.
II.
Vor dem REWE in der Sophie-Charlotten-Straße stand ein älterer Mann in zerrissenen Sachen. Er grölte und brabbelte. Als ich mit meinem Einkauf den Laden verließ und an ihm vorbeiging, rief er mir etwas zu, warf eine Flasche nach mir und holte dann mit geballter Faust aus. Der Schlag traf mich mit Anlauf zwischen rechtem Auge und oberer Zahnreihe.
Ich schrie vor Schmerz. Er lachte. Ich schrie weiter, hielt mir das Gesicht, taumelte. Er sah mir amüsiert zu, gab sich stolz, feierte sich und redete irgendetwas. Ich torkelte in den Laden, bat darum, einen Krankenwagen zu rufen. Das Personal stand herum. Ich setzte mich auf einen Stuhl und drückte die Hand an meine Wange, heulend vor Schmerz. Mehrmals die Minute bat ich erneut. Vor meinen Augen flackerten Punkte und Muster. Zehn Minuten später wählte ein Kunde aus dem Sitzbereich die Nummer.
Während ich im Rettungswagen versorgt wurde, hatte die Polizei den Kiez abgesucht. Ein Beamter kam an den Wagen, fragte, ob ich einen möglichen Täter identifizieren könne. Ich stieg in ihr Auto.
Zwei Straßen weiter, im Horstweg, saß er an eine Hauswand gelehnt. Zwei Polizisten standen neben ihm, einer schrieb. Der Mann saß entspannt. Jede seiner Gesten machte klar, dass er die Beamten nicht zurechnungsfähig hielt. Als er mich sah, erkannte er mich sofort. Er stellte Blickkontakt her, grinste wieder, winkte, sagte irgendetwas. Er wusste, wer ich war, wusste, was er getan hatte, und feierte beides.
Die Amtsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.
Weil er psychisch krank sein könne. Laut Aktenlage. Nicht einmal ein Gutachten benannt.
Dass jemand, der einem Fremden den Schädel einschlägt, psychisch krank ist, ist eine Tautologie. Die Kriterien für Einweisung kenne ich. Der Mann erfüllte sie. Er ist nicht eingewiesen worden.
Der Täter ist heute frei. Wer gesund genug ist, um mir den Schädel einzuschlagen, ist krank genug, um dafür nicht bestraft zu werden.
III.
Vor dem REWE City in der Wundtstraße griff mich ein anderer Mann an. Er hielt eine Wodkaflasche, lief auf mich zu und schubste mich. Dann schlug und trat er nach mir, schimpfte irgendetwas. Ich wich zurück und rannte in den Laden, weil drinnen jemand reagieren musste.
Was vor einem Supermarkt in Berlin passiert, interessiert niemanden. Wer drinnen jemanden umbringt, verstößt gegen die Hausordnung.
Die Kalkulation ging auf. Die Mitarbeiter riefen die Polizei. Der Täter flüchtete, die Beamten suchten den Kiez ab und fanden ihn eine halbe Stunde später. Ich wartete im Laden, bis ein Beamter zurückkam und mir ein Handyfoto zeigte. Darauf der Täter in einem Park, mit Wodkaflasche.
Er wirkte entspannt. Ich fragte, was ich tun soll, wenn der Mann mich nochmal trifft. Da sagte der Beamte, er werde mich wahrscheinlich gar nicht erkennen. Die Trunkenheit, die ihn gefährlich machte, machte ihn ungefährlich.
Die Polizei ließ ihn gehen. Wahrscheinlich wohnen wir jetzt nebeneinander, behördlich vermittelt.
IV.
Ab Frühjahr 2025 lud ein DHL-Zusteller Pakete für Nachbarn aus den oberen Stockwerken bei mir im Erdgeschoss ab. Die Empfänger waren zu Hause. Sie kamen Minuten später die Treppe herunter, um ihr Paket abzuholen und empört zu bestätigen, dass niemand bei ihnen klingelte. Sie entschuldigten sich und rieten mir, dem Zusteller abzusagen. Das tat ich.
Seitdem stellte er meine eigenen Sendungen nicht mehr zu. Rund zwanzig Mal klingelte er trotzdem, zog seinen Wagen demonstrativ langsam durch den Hausflur, duzte mich, fragte, wie es mir gehe, nötigte mich erneut zu Nachbarpaketen. Meine Sendungen blieben im Wagen, temperaturempfindliche Ware verdarb. Mehrfach lief ich dem Transporter hinterher, wenn er noch in Sichtweite war. Ich beschwerte mich. DHL schlug mir eine Packstation vor, die Verbraucherzentrale die Gewerbeaufsicht. Die Bundesnetzagentur antwortete nicht.
Das Einzige, was ankam, war die Botschaft, dass niemand zuständig ist.
Im April 2026 stand er wieder vor meiner Tür. Er hielt mein Paket fest, sagte, ich solle für die Nachbarn annehmen. Ich sagte Nein. Langsam ließ er mein Paket los. Ich unterschrieb, schloss die Tür.
Dann klingelte er Sturm. Ich öffnete, er stand eine Handbreite vor mir und fuhr mich an. Meine Unterschrift sei nicht echt. Dann riss er mir das Paket aus den Armen und ging. Ich lief ihm hinterher, mein Körper zitterte. Er forderte meinen Ausweis zu sehen. Ich sagte, meine Unterschrift sei meine Unterschrift, zog das Paket vorsichtig aus seinen Händen, ging zurück. Er werde mir nie wieder ein Paket zustellen, hallte es durch den Flur.
Zwei Wochen später erstattete ich Strafanzeige wegen Nötigung und versuchten Diebstahls. Die Polizei nahm sie auf. Zwei Monate später fragte ich nach dem Stand. Niemand antwortete.
Er fährt weiter durch meine Straße, mit Paketen für andere. Er sieht mich auch, und was er sieht, hat er nicht vergessen.
V.
Als ich einen neuen Mitbewohner suchte und auf wg-gesucht.de inserierte, bewarb sich eine Frau, wohnte zwei Tage zur Probe, wartete, bis ich einkaufen ging, und plünderte dann meine Wohnung. Als ich zurückkam, war sie verschwunden, mit allem, was sich für sie lohnte und in zwei Rucksäcke passte.
Die Amtsanwaltschaft stellte ein. Sie stützte sich auf ein vorliegendes Gutachten. Kein neues für die Tat, kein Sicherungsverfahren, keine Maßregelprüfung.
Psychisch krank, um zu stehlen. Psychisch krank, um die Adresse zu finden. Psychisch krank, um den Mietvertrag zu unterschreiben. Gesund genug für den Betrug, zu krank für die Haftung. Die Diagnose schluckt jede Tat.
VI.
Ein Pärchen zog als Untermieter in meine WG. Nach einer Woche waren sie wie verwandelt. Cannabisgeruch lag in der Wohnung. Der Mann bekam Wutausbrüche, schikanierte mich, rotzte, rülpste, trampelte vor meinem Zimmer, um mich vom Arbeiten abzuhalten. Ich trug Ohrstöpsel und Bauarbeiterschutz und hörte ihn trotzdem. Er erfand Vorwürfe, um mich zu beschimpfen. Als ich sagte, dass Kiffen in der Wohnung untermietvertraglich untersagt ist, fing er an mich zu schlagen und Möbel zu beschädigen. Er wog das Vielfache von mir.
Ein befreundeter Nachbar von der anderen Seite des Hausflurs bekam die Vorfälle mit und rief die Polizei. Die Beamten kamen, sprachen erst mit mir, im Innenhof. Der Mann hatte mich seit Wochen aus dem Schlaf gehalten. Ich zitterte, bekam kaum ein Wort raus. Danach sprachen sie mit dem Pärchen im Wohnungsflur.
Aus meinem Zimmer hörte ich, wie die Polizei den Mann fragte, wie das Zusammenleben mit mir sei. Er seufzte, beschrieb mich als gewalttätig. Seine Freundin bestätigte. Sie hätten, sagte er, Pläne für die Wohnung. Die Beamten nickten. Dann fragten sie diskret, ob ich irgendwelche Drogen nehmen würde. Der Mann, der mich schlug, rauchte Gras in meiner Wohnung.
Dann gingen sie, die Grundrechtsverpflichteten. Die Tür schloss sich, die Gewalt nicht. Das Pärchen hörte auf, seine Miete zu zahlen. Ich verwarnte sie, dann kündigte ich sie fristlos. Sie nahmen sich einen Anwalt, der Gründe erfand, warum sie bleiben dürften. Nach einer telefonischen Ankündigung, mich körperlich zu verletzen, ließ ich das Schloss auswechseln. Um mein Leben zu schützen, das der Polizei so billig war.
Sie wurden nie angeklagt, nie behandelt, nie eingewiesen. Sie hatten ja nur mich angegriffen.
VII.
Nach einem Einkauf stellte ich zu Hause meine Taschen ab. Dann sprang mein rechter Arm aus dem Gelenk. Er hing am Körper, als hielte ihn nur noch ein Faden. Ich krabbelte zu meinem Telefon, rief den Rettungsdienst. Dann krabbelte ich zur Wohnungstür, um sie zu öffnen. Die Sanitäter kamen und sahen die Schulter. Sie trugen mich in den Rettungswagen. Ich schrie. Aber sie fuhren nicht los. Stattdessen begann einer von ihnen, ein Protokoll auszufüllen. Der Arm hing lose. Sein Kugelschreiber kratzte ruhig über das Papier.
Er stellte Fragen. Ich sagte, ich beantworte alles, sobald der Arm wieder drin ist. Er sagte, erst die Fragen, sonst fahren wir nicht. Kalter Schweiß brach mir aus, weiß wurde alles. Ich konnte nicht denken, versuchte, die Fragen zu beantworten.
Er schmunzelte.
In der Notaufnahme legten sie mich auf eine Liege und verschwanden. Ich schrie noch immer. Niemand kam. Nach einer halben Stunde verlor ich das Gefühl im Arm. Zuerst die Fingerspitzen, dann die Hand.
Ich lag auf einer Liege in einer deutschen Notaufnahme und sah mein Leben enden. Ich dachte an alles, woran ich seit Jahren gearbeitet hatte. Es spielte keine Rolle mehr. In einer Stunde würde nichts mehr eine Rolle spielen.
Dann rutschte der Arm von allein zurück in die Schulter. Spontanreposition. Ich spürte meine Finger wieder, meinen Daumen, langsam. Alles schmerzte. Zehn Minuten lag ich noch, versuchte zu begreifen. Dann stand ich auf, ging zum Beobachtungsraum, wollte sprechen. Sie fielen mir ins Wort, fast schreiend. Ich solle warten. Ich solle ins Zimmer zurück. Kein Blick auf den Arm. Dann ging ich. Das war der Notausgang. Niemand hielt mich auf. Niemand fragte, wohin.
Einen Monat lang konnte ich nicht schlafen vor Schmerzen, wälzte mich nachts und wartete auf den Morgen.
Die Klinik liegt in Berlin. Die Akte existiert. Niemand wurde angeklagt. Die Ärzte praktizieren weiter. Die Rettungssanitäter fahren weiter. Die Liege, auf der ich eine Stunde geschrien habe, wird seither täglich frisch bezogen.
VIII.
Ein paar Monate zuvor verdächtigte man mich im selben Supermarkt, vor dem mich ein Mann blutig geschlagen hatte, eine Geldbörse gestohlen zu haben. Auf den Videoaufnahmen war ein anderer Mann als Dieb zu sehen. Trotzdem schlug mich einer der beiden Polizeibeamten, die gerufen worden waren, gegen die Hauswand. Er durchsuchte mich am ganzen Körper, angeblich nach Waffen. Dann legte er mir Handschellen an. Quer durch Berlin fuhren sie mich auf ein Revier, zogen mich aus, nahmen Fingerabdrücke, fotografierten mich von allen Seiten. Eine Stunde saß ich in einem hellen Raum ohne Tür. Beamte unterhielten sich gegenüber, lachten. Telefonieren durfte ich nicht.
Irgendwann schoben sie mich wortlos hinaus. Keine Entschuldigung, keine Erklärung, wo ich mich befand. Ich stand mitten in der Nacht in einem fremden Bezirk und bat Fremde in einer Imbissbude, mir ein Taxi zu rufen. Tagelang spürte ich sie noch, die Hände der Polizisten.
Die Exekutive dient weiter. Der einzige Unterschied zwischen dem Schläger auf der Straße und dem Beamten vor dem Supermarkt ist das Formular, das hinterher niemand liest.
IX.
Sieben dieser acht Vorgänge sind aktenkundig. Der Fahrer auf der Sophie-Charlotten-Straße wurde nie gefunden. Strafrechtliche Konsequenzen trug niemand.
Ich schreibe Ihnen wegen des Prinzips, das die Gewalt legitimiert und jede Begegnung zu meinen Lasten auflöst. Der Apparat spricht Schläger frei, glaubt dem Untermieter, füllt das Protokoll, während die Schulter leer ist, und wo kein Täter zur Hand ist, wird er selbst zu einem. Die Diagnose ist die sauberste dieser Auflösungen. Sie schließt die Akte und das Gewissen.
Wer einen Fremden ohne Anlass angreift, dem bescheinigt die Berliner Praxis Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB. Das Gesetz sieht dafür das Sicherungsverfahren vor. Berlin sieht dafür die Einstellung vor. Schuldunfähigkeit ist im Strafrecht der Grund, den Täter unterzubringen, bis er es nicht mehr ist. In Berlin ist sie der Grund, ihn laufen zu lassen.
§ 20 StGB schließt die Schuld aus, nicht die Tat. § 63 StGB ordnet den Maßregelvollzug an, wenn erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind. § 413 StPO regelt das Verfahren dorthin. In Berlin wird stattdessen nach § 170 II StPO eingestellt, wie die beigefügten Anlagen 1 und 2 belegen. In keinem meiner Fälle wurde das Sicherungsverfahren auch nur geprüft. Eine Behörde, die § 63 nie erwägt, hat ihn abgeschafft. Ob per Anweisung oder per Gewohnheit, ändert für den Geschlagenen nichts. Die Täter sehen ihre Opfer wieder.
Die Bedingung der Tat ist der Grund für die Straffreiheit.
Wer alles anzeigen würde, könnte nicht mehr arbeiten. Das einzige strafbare Verhalten in diesem System ist die Bitte um Strafverfolgung.
Art. 2 Abs. 2 GG verspricht das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Versprechen wurde nie zurückgenommen. Es wird nur nicht mehr eingelöst.
Das staatliche Gewaltmonopol ist an die Schutzfunktion gebunden. Wer das eine beansprucht und das andere verweigert, betreibt sein Gegenteil unter Beibehaltung des Briefkopfs. Strafverfolgung ist Ländersache. Das verletzte Recht ist Bundesrecht. § 20, § 63, § 413 sind Bundesrecht. Berlin liest sie nicht. Ein Bundesland lässt seinen Rechtsstaat fallen. Der Bund bemerkt es nicht. Die Föderalismusreform ist das Alibi.
Dies ist mein erster Brief in dieser Sache. Ich dokumentiere weiter. Wer Ähnliches zu protokollieren hat, weiß, wo er mich findet.
Ich habe geschrieben, weil Sie nicht zuhören, wenn man spricht. Ich erwarte, dass § 63 StGB angewendet wird, wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind. Ich erwarte, dass eine Anzeige bearbeitet wird, wenn sie aufgenommen wird. Ich erwarte, dass Art. 2 Abs. 2 GG gilt, solange er im Text steht.
Ich wollte, dass es aktenkundig ist.
Wer dies liest und erleichtert ist, dass es mich getroffen hat und nicht ihn, hat den Brief nicht verstanden.
Ticro Goto
(Noch hier.)
Dieser Brief wurde an mehrere parlamentarische, juristische und mediale Stellen versandt.





Das hört sich gruselig an…. Das erste, was mir einfällt ist Selbstjustiz … Batman oder so ähnlich…